M I T G L I E D S C H A F T
Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Seniorenwirtschaft können werden: Unternehmen, Vereine, Verbände, Behörden und anderweitig organisierte Einrichtungen und Institutionen sowie Freiberufler, die Dienstleistungen, Waren, Informationen oder andere derart gestaltete Leistungen anbieten, die der Information, Versorgung, Betreuung, Unterhaltung, Bildung, Gesundheitsförderung, Geselligkeit und/oder der Wahrnehmung von Interessen älterer Bürger und Bürgerinnen dient.